Ich bin Wahllogopädin. Das bedeutet, dass Sie die Therapiekosten zunächst bei mir begleichen. Bei Ihrer Krankenkasse können Sie die Kosten einreichen und bekommen ca. 50% -70% der Behandlungskosten erstattet. Eine komplette Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung ist möglich. Sie benötigen in jedem Fall eine ärztliche Verordnung von einem Facharzt (z.B. Kinderarzt, HNO Arzt, Zahnarzt, KFO). Für eine Kostenrückerstattung müssen Sie die Verordnung zusätzlich bei Ihrem Krankenversicherungsträger chefärztlich bewilligen lassen.
Leistungen
Um Ihnen die bestmöglichen Therapien anzubieten, besuche ich stets Fort- und Weiterbildungen